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Aufenthaltsbewilligung für Studenten - Abbruch

Verfasst: 21.03.2024, 12:55
von Sam_M
Hallo,

ich habe einen Bekannten der im Moment eine gültige Aufenthaltsbewilligung für Studenten (Drittstaatenangehöriger) hat. Er möchte das Studium gerne abbrechen. Bleibt seine Aufenthaltsbewillligung trotzdem bis zum Ende (Jänner 2025) der derzeit gültigen Bewilligung bestehen? Oder muss er den Studienabbruch sofort an die MA35 melden und in sein Heimatland zurückreisen?

Noch als Ergänzung: Er wird im September diesen Jahres heiraten und würde dann soweiso den Aufenthaltstitel "Familienangehöriger" bekommen.

Vielen Dank im Vorraus und mfg
Sandro

Re: Aufenthaltsbewilligung für Studenten - Abbruch

Verfasst: 22.03.2024, 02:37
von alles2
In der Abschlusserklärung des Antragsformulars "Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige" steht unter Punkt 10:
"Ich muss sofort bekannt geben, wenn sich der Aufenthaltszweck ändert. Ich darf nur das tun, was zu meinem Aufenthaltszweck gehört."

Re: Aufenthaltsbewilligung für Studenten - Abbruch

Verfasst: 22.03.2024, 13:33
von Sam_M
Danke für die Antwort. Das man dies bei der MA35 melden muss ist mir klar. Ich habe auch bei der MA35 angerufen und gefragt was dann passiert nach den man dies gemeldet hat. Sie konnten mir leider keine Auskunft geben ob man dann das Land verlassen muss oder nicht.

mfg
sandro

Re: Aufenthaltsbewilligung für Studenten - Abbruch

Verfasst: 23.03.2024, 11:01
von alles2
Dies ist auch nicht einfach zu beurteilen, weil man sich die Gesamtsituation anschauen muss. Da geht es mitunter um die Verhältnismäßigkeit. Außerdem fällt die Entscheidung in weiterer Folge nicht irgendwelchen Sachbearbeitern zu, sondern würde von einem Juristen amtssigniert werden müssen, die man nicht so leicht ans Telefon bekommt.